Firmenautos: WK Wien fordert Reform und sofortige Anhebung der Steuergrenze auf 65.000 Euro

Wien (OTS) – Firmenfahrzeuge gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Aktuell sind
bereits 68 Prozent aller neu zugelassenen Pkw auf Unternehmen
angemeldet, Tendenz weiter steigend. Gleichzeitig treiben Unternehmen
die Mobilitätswende maßgeblich voran – über 70 Prozent der Elektro-
bzw. Hybrid-Neuzulassungen entfallen auf Firmen. Diese Entwicklung
ist ein wesentlicher Hebel für die Mobilitätswende: Doch aus Sicht
der Wirtschaftskammer Wien werden Betriebe dabei durch veraltete
steuerliche Rahmenbedingungen ausgebremst.

Komplexe Regeln sorgen für Unsicherheit

„Für viele Betriebe ist das Thema Firmenauto längst zu einem
Bürokratie-Marathon geworden“, sagt Stephanie Ernst, Obfrau des
Wiener Fahrzeughandels. „Unterschiedliche Regelungen je nach
Antriebsart und Unternehmensform sowie komplexe Sachbezugsmodelle für
die private Nutzung erschweren die Verwaltung. Das kostet Zeit und
Geld.“ In der Praxis müssen sich Unternehmer mit zahlreichen
steuerlichen Vorgaben auseinandersetzen – etwa zu Sachbezug, CO₂-
Grenzwerten und Normverbrauchsabgabe. Besonders die Dokumentation,
vor allem bei der privaten Nutzung, führt dabei immer wieder zu
Unsicherheit.

Angemessenheitsgrenze seit 20 Jahren unverändert

Besonders problematisch ist die sogenannte Angemessenheitsgrenze:
Sie liegt seit 2005 unverändert bei 40.000 Euro. Angesichts von
Inflation, gestiegenen Sicherheitsanforderungen und technologischen
Entwicklungen entspricht dieser Wert längst nicht mehr der Realität
am Automarkt. Gerade moderne Elektro- und Hybridfahrzeuge, die
zunehmend nachgefragt werden, liegen häufig deutlich über dieser
Grenze. Zwar ist im Regierungsprogramm eine schrittweise Anhebung auf
55.000 Euro ab 2027 und auf 65.000 Euro ab 2028 vorgesehen, doch aus
Sicht der WK Wien kommt diese Anpassung deutlich zu zögerlich und zu
spät.

„Diese Grenze wurde seit über 20 Jahren nicht valorisiert – das
ist in keiner Weise mehr zeitgemäß. Rechnet man allein die Inflation
ein, müsste der Betrag Stichtag heute bei 69.000 Euro liegen“, so
Stephanie Ernst. „Dass diese überfällige Anpassung erst in zwei oder
drei Jahren erfolgen soll, ist für die Betriebe nicht mehr
akzeptabel. Die Politik muss jetzt agieren.“ Ein modernes,
klimafreundliches Firmenfahrzeug liegt heute oft über der bestehenden
Grenze. Dass genau diese Fahrzeuge steuerlich benachteiligt werden,
ist widersprüchlich und nicht nachvollziehbar, betont die Obfrau.

Mobilitätswende wird ausgebremst

Viele Betriebe investieren gezielt in nachhaltige Mobilität und
stellen ihre Flotten auf emissionsärmere Fahrzeuge um. Die aktuellen
steuerlichen Regelungen halten mit dieser Entwicklung jedoch nicht
Schritt. „Unternehmen sind bereit, in die Mobilitätswende zu
investieren. Aber wenn genau diese Investitionen steuerlich erschwert
werden, sendet das die falschen Signale“, so Ernst. „Die aktuellen
Regelungen bremsen die Transformation, statt sie zu unterstützen.“

Schnelle Anhebung bringt Impulse für Betriebe und Markt

Eine umgehende Anpassung der Angemessenheitsgrenze würde aus
Sicht der WK Wien nicht nur die Betriebe entlasten, sondern auch
positive Effekte für den Fahrzeugmarkt und die Mobilitätswende mit
sich bringen. Eine realitätsnahe steuerliche Behandlung bedeutet vor
allem mehr finanziellen Spielraum für Investitionen“, betont Ernst.

Ein plakatives Beispiel zeigt die Dringlichkeit der Anpassung:
Bei einem betrieblich genutzten E-Fahrzeug mit einem
Bruttolistenpreis von 65.000 Euro führt die derzeitige
Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro dazu, dass steuerliche Vorteile
nur eingeschränkt genutzt werden können. Wird die Grenze auf 65.000
Euro angehoben, steigt der Liquiditätsvorteil im ersten Jahr von rund
12.187 Euro auf 19.803 Euro. Das entspricht einem zusätzlichen
Vorteil von bis zu 7.617 Euro. Dieser Effekt ergibt sich aus dem
Zusammenspiel von höherem Vorsteuerabzug und erweiterter steuerlicher
Abzugsfähigkeit und schafft einen spürbaren Investitionsanreiz für
moderne betriebliche Mobilität.

WK Wien fordert rasche Reform

Die WK Wien spricht sich daher für eine sofortige Anpassung der
steuerlichen und bürokratischen Rahmenbedingungen aus:

Anhebung der Angemessenheitsgrenze auf 65.000 Euro

Vereinfachung der Sachbezugsregelungen

Reduktion der Dokumentations- und Nachweispflichten

Vereinheitlichung der steuerlichen Behandlung der Privatnutzung
von Firmenfahrzeugen

Mehr Spielraum für Betriebe und Investitionen

Eine rasche Anpassung würde Unternehmen unmittelbar entlasten und
neue Investitionen ermöglichen. Für viele Betriebe – vom Handwerk bis
zum Dienstleistungssektor – sind Firmenfahrzeuge ein unverzichtbares
Arbeitsmittel. „Jeder Euro, den Unternehmen sparen, fließt direkt in
Investitionen. Ein modernes Steuerrecht muss die Realität der
Betriebe abbilden – und darf nicht zum Bremsklotz werden“, betont
Ernst abschließend.

Mehr Infos unter wko.at/wien/steuerreport