Wien (OTS) – Die jüngst vorgelegten Ergebnisse der Taskforce
Burgenland zur
Situation rund um die Asbest-Belastung zeigen gesetzliche
Regelungslücken auf. Demnach sei Asbest zwar verboten, aber nur, wenn
er bewusst zugesetzt wurde. Natürlich vorkommender Asbest ist nicht
umfasst. Im Unterschied dazu regelt in Deutschland die
Gefahrstoffverordnung auch das, etwa in Form von Grenzwerten. „Die
Gesundheit der Menschen muss an erster Stelle stehen“, stellt die
stv. Klubvorsitzende der SPÖ, Julia Herr, fest und will die
Erkenntnisse der Taskforce zum Anlass nehmen, zu prüfen, inwieweit
die österreichische Gesetzeslage lückenhaft sei. An der SPÖ werden
Lösungen, die Mensch und Natur schützen, nie scheitern, so Herr
abschließend. (Schluss) lk/ls
