Wien (OTS) – Im Rahmen der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen machen die
Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a
Christine Steger, die Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Verein
FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen auf gravierende
Schutzlücken im österreichischen Antidiskriminierungsrecht
aufmerksam.
Zwtl.: Zwang zur Schlichtung belastet insbesondere Frauen mit
Behinderungen massiv
Bevor Frauen mit Behinderungen ihre Rechte vor Gericht geltend
machen können, müssen sie verpflichtend ein Schlichtungsverfahren
durchlaufen. Dieses Verfahren ist jedoch nur für die diskriminierten
Personen verpflichtend, nicht für die Diskriminierer:innen. Dadurch
entsteht von Beginn an ein strukturelles Machtungleichgewicht, das
sich besonders in Fällen von Belästigung deutlich zeigt.
Zwtl.: In der Praxis kommt es zu wenig Schlichtungen wegen
Belästigungen
Frauen mit Behinderungen müssen sich bei einer Schlichtung im
Regelfall an einen Tisch mit ihrem Belästiger setzen. Dort sollen sie
offen über ihre Gefühle reden. Das Ziel einer Schlichtung ist dabei
nicht die Feststellung der Diskriminierung sondern das Erzielen eines
Kompromisses. Wenn diese Abläufe im Detail dargelegt werden,
entscheiden sich viele Frauen mit Behinderungen gegen eine
Durchsetzung ihrer Rechte. In der Beratungspraxis der Anwältin für
Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen kommt es daher
sehr selten zu Schlichtungen aufgrund von Belästigungen. Aus Angst
vor potentiellen Retraumatisierungen entscheiden sich die meisten
belästigten Personen gegen ein solches Verfahren.
„Unsere Beratungspraxis zeigt, dass es sich bei Belästigung nicht
um ein Missverständnis handelt, bei dem Personen einen Kompromiss
schließen wollen, sondern zumeist um eine Form der Gewalt“, betont
Steger. „Es ist völlig unverständlich und widerspricht allen
Opferschutzprinzipien, dass sich Frauen mit Behinderungen in einem
solchen Setting erneut ihrem Belästiger stellen müssen. Auch deshalb
entscheiden sich viele belästigte Personen gegen die Geltendmachung
ihrer Rechte und Belästiger kommen davon, ohne Verantwortung für ihre
Taten übernehmen zu müssen.“
Zwtl.: Intersektionale Diskriminierung bleibt gesetzlich unsichtbar
Das österreichische Antidiskriminierungsrecht ist nicht darauf
ausgelegt, intersektionale Diskriminierung zu erkennen und zu ahnden.
Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz trennt streng zwischen
Diskriminierung aufgrund von Behinderung und Diskriminierung aufgrund
von Geschlecht und anderen Gründen. Gerade Frauen mit Behinderungen
erleben jedoch eine spezifische Form der Benachteiligung, die aus dem
Zusammenwirken beider Merkmale entsteht. Man spricht von
Intersektionalität.
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen ist mit ihrem Büro vor allem auf Beratung bei
Diskriminierung aufgrund einer Behinderung spezialisiert und die
Gleichbehandlungsanwaltschaft auf alle anderen
Diskriminierungsgründe. Eine gemeinsame Beratung und
Rechtsdurchsetzung ist so organisatorisch nur schwer möglich, obwohl
sie für intersektionale Fälle essenziell wäre.
„Frauen mit Behinderungen rutschen durch die Lücken zweier
Systeme. Die strukturelle Trennung ignoriert ihre Lebensrealität und
führt dazu, dass sie mit ihren Erfahrungen oft alleine gelassen
werden“, kritisiert Steger.
Zusätzlich erschwert die institutionelle Struktur eine adäquate
Beratung und Rechtsdurchsetzung. Während die Schlichtungen des
Sozialministeriumservice auf Diskriminierungen aufgrund einer
Behinderung ausgelegt sind und Referent:innen wenig Erfahrung mit den
restlichen Diskriminierungsgründen haben, kann eine Diskriminierung
aufgrund einer Behinderung nicht einmal vor den
Gleichbehandlungskommissionen geltend gemacht werden.
„Diese Kommission stellt fest, ob eine Diskriminierung vorliegt“,
erklärt Sandra Konstatzky, Leitung der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
Das Prüfungsergebnis hilft vor Gericht Rechtsansprüche durchzusetzen.
Dass Diskriminierungen aufgrund von Behinderungen nicht vor der
Gleichbehandlungskommission behandelt werden können, ist aus Sicht
der Gleichbehandlungsanwaltschaft nicht nachvollziehbar:
„Lebensrealitäten sind komplex und das muss auch im Recht abgebildet
werden, wir brauchen hier Nachbesserungen.“
Zwtl.: Lücken im Antidiskriminierungsschutz tragen zu erhöhter
Gefährdung von Frauen* mit Behinderungen bei
Der Verein FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen
setzt sich für Anti-Ableismus, Feminismus und Intersektionalität ein.
„Intersektionale Diskriminierung kostet Frauen mit Behinderungen
Sicherheit, Gesundheit und Zukunft,“ zeigt Julia Moser (Co-
Vorsitzende FmB) auf. Frauen* mit Behinderungen sind
überdurchschnittlich von Gewalt und intersektionaler Diskriminierung
betroffen. „Frauen* mit Behinderungen brauchen Strukturen und
Verfahren, die Betroffene unterstützen – nicht zusätzlich belasten,“
so Heidemarie Egger (Co-Vorsitzende FmB).
Was sich ändern muss
Vor diesem Hintergrund werden Reformen gefordert, die Frauen mit
Behinderungen wirksam schützen und ihnen einen echten Zugang zu ihrem
Recht ermöglichen:
–
Freiwillige Schlichtung statt verpflichtender Verfahren
Schlichtungen müssen für beide Seiten freiwillig sein. Der direkte
Zugang zu Gericht oder einer unabhängigen Kommission muss jederzeit
möglich sein.
–
Unabhängige Kommission für Diskriminierungen aufgrund von
Behinderung
Eine neutrale, kostenfreie Instanz, analog zur
Gleichbehandlungskommission, soll Feststellungen über
Diskriminierungen treffen können.
–
Gleichwertige Rechtsdurchsetzung für alle Diskriminierungsgründe
Diskriminierte Personen müssen unabhängig vom Diskriminierungsgrund
dieselben rechtlichen Instrumente nutzen können, auch bei
intersektionalen Fällen.
–
Österreichweite Qualitätsstandards und traumainformierte
Schulungen
Schlichtungsreferent:innen sollen einheitlich geschult werden,
insbesondere in traumainformierter Gesprächsführung und im Umgang mit
Gewaltbetroffenen.
–
Bündelung der Antidiskriminierungsstellen in konsequenter
Umsetzung der EU-Richtlinie zu den Standards für
Gleichbehandlungsstellen
Die EU-Vorgaben zu Gleichbehandlungsstellen verlangen eine stärkere
Bündelung der Aufgaben. Eine zentrale, barrierefreie Anlaufstelle
würde Expertise zusammenführen und diskriminierten Personen den
Zugang erleichtern.
