Wien (OTS) – „Wir zünden im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz
(AVG) einen
‚Verfahrensturbo‘ und sorgen so für massive Erleichterungen und
Vereinfachungen bei Großverfahren“, betonen ÖVP-Verfassungssprecher
Wolfgang Gerstl und ÖVP-Wirtschaftssprecher Kurt Egger zum
entsprechenden Beschluss im Verfassungsausschuss.
Konkret soll es zu massiven Erleichterungen durch digitale
Ediktsveröffentlichungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
kommen, anstatt wie bislang auf der elektronischen Verlautbarungs-
und Informationsplattform des Bundes, dem digitalen Nachfolger des
Amtsblatts der Wiener Zeitung. Außerdem werden Edikte nicht mehr
gleichzeitig im redaktionellen Teil zweier weit verbreiteter
Tageszeitungen des jeweiligen Bundeslandes veröffentlicht werden
müssen – ein Hinweis auf die Veröffentlichung im RIS wird dort
künftig ausreichend sein. „So sorgen wir dafür, dass öffentliche
Kundmachungen deutlich günstiger werden, ohne aber die notwendige
Publizität bei Großverfahren einzuschränken. Das ist auch ein
wichtiger Schritt für die Wirtschaft, die von der damit
einhergehenden Kostenersparnis und dem Wegfall von Bürokratie
profitiert“, sagt Egger. Daneben wird auch die so genannte
„Ediktalsperre“ der Vergangenheit angehören, die bisher das Führen
von Großverfahren in klassischen Urlaubszeiten – wie zu Weihnachten
oder im Hochsommer – unterbunden hatte.
Weiters werde die Schwelle für den Einstieg in ein Großverfahren
gesenkt – in Zukunft werden die Bestimmungen des Großverfahrens
bereits ab 50 Beteiligten zur Anwendung kommen, anstelle von 100
Beteiligten zuvor. „Ein niederschwelligerer Zugang und ein flüssiger
Verfahrensablauf werden die Folge sein – und damit eine höhere
Effizienz in Großverfahren nach dem AVG mit vereinfachten
Regelungen“, hält Gerstl fest. Auch wird es zu einer besseren und
einfacheren Strukturierung von Großverfahren kommen, ergänzt der ÖVP-
Verfassungssprecher: „Denn der Behörde soll die Möglichkeit gegeben
werden, eine Frist für weitere Parteienvorbringen – spätestens eine
Woche vor der mündlichen Verhandlung – zu setzen. Verspätete
Vorbringen sind nicht mehr zu berücksichtigen, womit absichtlichen
Verfahrensverschleppungen vorgebeugt werden soll.“
Ebenfalls Teil der Novelle wird es sein, das Ermittlungsverfahren
auch für einzelne Teilbereiche einer Sache beenden zu können.
Nachträgliche Vorbringen sollen von der Behörde dann nicht mehr
berücksichtigt und so ein effizientes Verfahrensmanagement
sichergestellt werden. Das Recht auf Parteiengehör bleibt hiervon
selbstverständlich unberührt. Außerdem soll die bisherige
Auflagefrist der Edikt-Schriftstücke von derzeit acht auf dann sechs
Wochen verkürzt werden. Weitere Neuerungen sind überdies einwöchige
Fristverlängerungen für die Erstellung einer Verhandlungsschrift und
die Auflage dieser zur öffentlichen Einsichtnahme sowie die
Möglichkeit der Behörde, Antragswerberinnen bzw. -werbern die Kosten
von Gutachten für nicht amtliche Sachverständige direkt
vorzuschreiben.
Die beiden ÖVP-Abgeordneten abschließend: „Bessere
Strukturierung, vereinfachte Regelungen und höhere Effizienz sollen
das Großverfahren nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz in
weiterer Zukunft prägen – zum Nutzen aller, der Betroffenen wie
Unternehmen. Den ersten Schritt dafür haben wir heute gesetzt.“ (
Schluss)




