Ohne Zugang zu FinanzOnline drohen Fristversäumnisse und Strafzahlungen

Klagenfurt (OTS) – Steuerpflichtige, die ihre Arbeitnehmerveranlagung
bisher über
FinanzOnline erledigt haben, jedoch die 2-Faktor-Authentifizierung
nicht aktiviert haben, verlieren ab diesem Zeitpunkt den Zugang zu
ihrem elektronischen Postfach. Damit können sie wichtige
elektronische Schreiben des Finanzamts – darunter auch bereits
zugestellte Bescheide mit Strafandrohungen – nicht mehr öffnen. „Für
das Finanzamt gelten Schreiben auch dann als zugestellt, wenn sie von
den Steuerpflichtigen mangels Zugangs nicht gelesen werden konnten.
Damit beginnen Fristen zu laufen, ohne dass die Betroffenen davon
wissen. Das kann Mahnverfahren und zusätzliche Strafen sowie
Nachzahlungen nach sich ziehen“, erklärt AK-Steuerexpertin Diana
Jusic.

Wer künftig Briefe per Post statt elektronischer Nachrichten
bevorzugt, kann dies noch vor dem 1. Oktober auf seinem Account unter
dem Punkt „Ihre persönlichen Daten“ umstellen. Nach der Umstellung
auf die 2-Faktor-Authentifizierung muss man das Finanzamt schriftlich
dazu auffordern, Benachrichtigungen künftig postalisch zuzusenden.
Auf der AK-Website kaernten.arbeiterkammer.at/2fa steht dafür ein
Musterbrief zum Download bereit.

„In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Kärntnerinnen und
Kärntner mit ihrem Unmut über die neuen Regelungen an uns gewandt.
Tatsache ist jedoch, dass ab 1. Oktober neue Zugangsregelungen
gelten, die niemand umgehen kann“, sagt AK-Präsident Günther Goach
und appelliert: „Sorgen Sie für Ihren Zugang, um weiterhin problemlos
sämtliche Services von FinanzOnline nutzen zu können.“